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Prüfung von Anschlagmittel

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel spielen eine entscheidende Rolle in der Handhabung von Materialien und der Sicherung von Lasten.

Anschlagmittel wie Ketten und Hebebänder werden verwendet, um schwere Lasten sicher zu heben und zu sichern. Lastaufnahmemittel wie Haken und Schäkel ermöglichen das sichere Anbringen von Lasten an Hebegeräte oder Krane.

Angesichts der erheblichen Belastungen, insbesondere in anspruchsvollen Umgebungen, können Anschlagmittel im Laufe der Zeit aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder Witterungseinflüssen Schäden erleiden. Es ist daher für Betreiber von Arbeitsmitteln von entscheidender Bedeutung, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind sie verpflichtet, Anschlag- und Lastaufnahmemittel auch bei sachgemäßem Einsatz regelmäßig von befähigten Personen oder Sachverständigen prüfen zu lassen. Selbst kleinste, kaum sichtbare Schäden können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Diese Prüfungen sind in der Arbeitsmittelverordnung vorgeschrieben und werden durch Normen genau festgelegt.

Kontakt

Anfrage zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Möchten Sie eine unverbindliche Beratung, haben Sie Fragen oder sind an einem Angebot interessiert? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen sowie unsere und AGB, die für jede Datenverarbeitung durch die MF Manfred Faske GmbH & Co. KG gelten.

Was ist die Summe aus 9 und 2?
Definition

Was sind Anschlagmittel?

Anschlagmittel sind eigenständige Vorrichtungen zur sicheren Befestigung und Sicherung von Lasten während des Transports oder Hebevorgangs. Sie stellen eine entscheidende Verbindung zwischen der Last und dem eigentlichen Hebezeug (z.B.: Seil- und Kettentrieben, Hubseil, Hubkette) bzw. Lastaufnahmemittel her. Zu den gängigsten Anschlagmitteln gehören Seile, Ketten, Gurte, Schlingen, Drahtseile, Rundschlingen und Hebebänder. Diese werden um die Last herum oder an ihr befestigt, um eine zuverlässige Fixierung und Absicherung zu gewährleisten.

Die regelmäßige Überwachung der Tragfähigkeit und Inspektionen auf mögliche Schäden sind aufgrund der beträchtlichen Belastungen und Zugkräfte von entscheidender Bedeutung. Das Verständnis der Kriterien für die Entsorgungsbereitschaft ist ebenfalls wichtig, um die Sicherheit während des Einsatzes zu gewährleisten.

Neben Anschlagmitteln können zusätzliche Hebevorrichtungen benötigt werden, um einen sicheren Hebevorgang zu gewährleisten.

  • Tragmittel sind permanent mit dem Hebezeug verbunden und dienen dazu, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel oder Lasten zu tragen – hierzu gehören beispielsweise Traversensysteme, Rundstahlketten, Drahtseile und Stahlbänder.
  • Anschlagpunkte können an der Last entweder dauerhaft oder lösbar angebracht werden, um die Last anzuheben.
  • Lastaufnahmemittel sind nicht integraler Bestandteil des Hebezeugs, können jedoch mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden, um die Last aufzunehmen – hierzu gehören beispielsweise Lasthebemagneten, Greifer oder Klemmen.
Gesetzliche Grundlagen

Prüfung von Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat klare Vorschriften und Richtlinien für einen sicheren Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln festgelegt. In den DGUV Regel 100-500 ("Benutzung von Schutzausrüstungen gegen Absturz") und 109-017 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") finden sich detaillierte Anweisungen zur korrekten Verwendung, Prüfung und Instandhaltung dieser Ausrüstungen.

Alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach BetrSichV § 10 und DGUV Regel 100-500 prüfpflichtig. Die Befolgung dieser Normen und Vorschriften ist essenziell, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Inspektion von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln von befähigte Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden muss, die mit den DGUV-Vorschriften vertraut sind.

Im Falle eines Unfalls kann der Versicherungsschutz verweigert werden, wenn die entsprechende fachmännische Dokumentation fehlt, da das Anschlagmittel als nicht zugelassen betrachtet wird.

Häufigkeit

Wie Oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?

Die Prüfhäufigkeit von Anschlagmitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Anschlagmittel, ihre Nutzungsintensität und die spezifischen Arbeitsbedingungen. Im Allgemeinen gilt, dass Anschlagmittel vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie mindestens alle 12 Monate (bei Bedarf auch öfter) von einer befähigten Personüberprüft werden müssen. In stark beanspruchten Arbeitsbereichen oder in besonders anspruchsvollen Umgebungen wie der Chemie- oder Offshore-Industrie könnten jedoch vermehrte Prüfungen notwendig sein.

Für bestimmte Anschlagmittel beträgt das Intervall zwischen den Überprüfungen drei Jahre. Zusätzlich sollten Anschlagmittel einer außerordentlichen Prüfung unterzogen werden, falls sie Unfällen oder übermäßigen Belastungen ausgesetzt waren oder nach Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen.

Prüfperson

Wer darf Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel prüfen?

Die Überprüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln erfolgt ausschließlich durch befähigte Personen. Die Befähigung liegt vor, wenn die Person technische Kenntnisse besitzt und einen Sachkundenachweis nach DGUV 109-017 sowie BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 absolviert hat. Unsere Prüfer verfügen über die notwendigen Qualifikationen, die sie durch die Teilnahme an speziellen Schulungen erworben haben. In diesen Schulungen wurden ihnen rechtliche Grundlagen und physikalische Grundbegriffe vermittelt. Als qualifizierte Fachkräfte sind sie mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten im Rahmen der Inspektion von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln bestens vertraut. Zudem besitzen sie umfassende Kenntnisse bezüglich der Instandhaltung und Lagerung dieser Mittel.

  • Jährliche Prüfung: Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern müssen einmal im Jahr von einer befähigten Person überprüft werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Diese Anschlagmittel sind bei jeder Nutzung auf sichtbare Schäden zu überprüfen.
  • Nutzungseinschränkung: Bei Schäden dürfen sie nicht weiter verwendet werden.
  • Prüfung alle 3 Jahre: Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen mindestens alle drei Jahre einer speziellen Prüfung unterzogen werden.
  • Überprüfungspunkte: Es wird geprüft, ob die Hebebänder Drahtbrüche oder Korrosion aufweisen.
  • Prüfung alle 3 Jahre: Rundstahlketten müssen spätestens alle drei Jahre geprüft werden.
  • Überprüfungspunkte: Kontrolle auf Rissfreiheit.
Tipp!

Für mehr Sicherheit sollte die Leiter vor jeder Nutzung von einem Mitarbeiter überprüft werden. Bei Abnutzungen oder Mängeln ist sie sofort außer Betrieb zu nehmen.

Prüfungsüberblick

Was wird bei einer Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln geprüft?

Unsere kompetenten Mitarbeiter führen umfassende Sicht- und Funktionsprüfungen gemäß den aktuellen Vorschriften der DGUV Regel 109-017 aller Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel durch, um mögliche Mängel zu identifizieren. Diese Überprüfungen sind unverzichtbarer Bestandteil der Wartung und Gewährleistung der Tragfähigkeit sowie Integrität der Ausrüstung.

Prüfung von Anschlagmitteln
  • Seile und Ketten
  • Hebebänder, Hebegurtschlingen und Rundschlingen
  • lösbare Verbindungsteile wie Schäkel und Wirbel
Prüfung von Lastaufnahmemitteln
  • Teleskopgabeln
  • Haken- und Hebegeschirre
  • Traversen
  • Klemmen und Greifer
  • Fassheber
Anzeichen für Verschleiß

Häufige Anzeichen eines Verschleiß von Anschlagmitteln

Durch regelmäßige Nutzung verschleißen Anschlagmittel natürlich und können durch Faktoren wie mechanische Belastung, Umwelteinflüsse wie Korrosion und Verformung sowie unsachgemäße Nutzung oder Überlastung zu Materialermüdung und vorzeitigemiuigeAnzeichschädigte Anschlagmittel sind:

Offensichtliche Schäden

Risse, Abrieb, Verformungen, Knicke, Quetschungen, Brüche, Schnitte oder Korrosion an den Anschlagmitteln.

Veränderungen in der Länge

Unvorhergesehene Dehnung oder Verkürzung könnten darauf hindeuten, dass eine Überlastung oder Beschädigung eingetreten ist.

Defekte oder fehlende Kennzeichnungen

Unleserliche oder fehlende Herstellerkennzeichnungen, welche wichtige Informationen beinhalten, müssen umgehend außer Betrieb genommen werden.

Strukturelle Veränderungen

Insbesondere verdrehte, gelockerte oder herausstehende Drähte, sollten bei Seilen oder Anschlagketten genau beobachtet werden.

Ablegereife

Wann sind Anschlagmittel ablegereif?

Anschlagmittel sind nicht mit einem festen Ablaufdatum versehen. Sie dürfen daher so lange eingesetzt werden, bis bestimmte Verschleißgrenzen erreicht sind. Diese Grenzen sind in der DIN EN 12195 festgelegt. Sobald Anschlagmittel diese Verschleißgrenzen überschreiten, erreichen sie die sogenannte Ablegereife und dürfen nicht länger verwendet werden.

Zurrdrahtseile
  • der Abrieb die Dicke um mehr als 10 % beeinträchtigt hat,
  • die Pressklemme beschädigt ist,
  • ein starker Drahtbruch vorliegt,
  • starke Rostbildung festgestellt wird,
  • Knicken oder Quetschungen auftreten.
Zurrketten
  • der Abrieb die Dicke eines Kettengliedes um mehr als 10 % beeinträchtigt hat,
  • mindestens 5 % Dehnung eines Kettengliedes vorliegt.
Rundschlingen
  • Verformungen durch Wärmefluss vorliegen,
  • aggressive Stoffe die Polyester-Rundschlingen beeinträchtigen,
  • Mängel an der Ummantelung auftreten,
  • das Kennzeichnungsetikett fehlt oder unleserlich ist.
Hebebänder
  • tragende Nähte beschädigt sind,
  • Verformungen durch Wärmefluss vorliegen,
  • die Bänder durch aggressive Stoffe beschädigt sind,
  • Garnbrüche oder Einschnitte mehr als 10 % des Querschnitts betreffen,
  • das Kennzeichnungsetikett fehlt oder unleserlich ist.
Schäkel
  • die Struktur deformiert ist,
  • die Oberfläche beschädigt ist.
Ratschen
  • Brüche, Verformungen oder Risse auftreten,
  • starke Korrosion festgestellt wird.
Spanngurte
  • Garnbrüche oder Einschnitte über 10 % vorliegen,
  • Schäden an den Nähten festgestellt werden,
  • Verformungen oder Schäden durch Chemikalien vorliegen,
  • das Kennzeichnungsetikett fehlt oder unleserlich ist.
Häufige Fragen

FAQ

Risiken durch Überlastung: Eine der häufigsten Gefahren beim Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln besteht in der Überlastung. Wenn die zulässigen Belastungsgrenzen überschritten werden, besteht das Risiko eines Versagens der Ausrüstung, was zu Herabstürzen von Lasten führen kann. Dies kann nicht nur zu Verletzungen führen, sondern auch erhebliche Schäden an Eigentum und Infrastruktur verursachen.

Abnutzung und Verschleiß: Durch die regelmäßige Verwendung von Anschlagmitteln entstehen zwangsläufig Abnutzungserscheinungen und Verschleiß. Dies kann die Integrität der Ausrüstung beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Unfällen führen. Daher ist die rechtzeitige Erkennung von Abnutzungserscheinungen durch Inspektionen und Wartung von entscheidender Bedeutung.

Die Ergebnisse der Prüfung sowie festgestellte Mängel werden umfassend dokumentiert. Dies beinhaltet einen Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll, das die Prüfungsergebnisse und die Beurteilung zusammenfasst. Wenn keine Mängel festgestellt werden, wird eine Prüfplakette ausgestellt, die den nächsten fälligen Prüftermin angibt.

Die Ergebnisse der Prüfung sowie festgestellte Mängel werden umfassend dokumentiert. Dies beinhaltet einen Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll, das die Prüfungsergebnisse und die Beurteilung zusammenfasst. Wenn keine Mängel festgestellt werden, wird eine Prüfplakette ausgestellt, die den nächsten fälligen Prüftermin angibt.

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