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DGUV Information 208-016
DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635
DIN VDE 0701-0702
ASR A1.7
DGUV Regel 112-198/199
DGUV I 208-032
DGUV Regel 100-500
Service Vorteile
Unsere Dokumentation wird Ihnen zusätzlich als Download-Datei zugeschickt, noch bevor wir die Rechnung stellen.
Unsere Prüfung erfolgt bei Ihnen vor Ort bei laufendem Betrieb, wodurch Unterbrechungen der gewohnten Arbeitsabläufe verhindert werden.
Wir setzen auf qualifizierte Fachkräfte mit Erfahrung und Fachkompetenz für die Inspektion Ihrer Betriebsmittel.
Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über auslaufende Prüfzyklen und vereinbaren bei Bedarf sofort neue Termine.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und zertifizierte Experten, wie unser Team von MF Faske, nehmen UVV-Prüfungen vor, sodass Unternehmen ihre Ressourcen auf ihre Hauptaktivitäten fokussieren können. Unser Service umfasst nicht nur die gründliche Überprüfung, sondern auch die Erstellung aller notwendigen Dokumentationen und Betriebsanweisungen, um höhenbedingte Risiken zu minimieren und die Sicherheit zu maximieren.
Der Prozess der Prüfung startet nicht erst beim eigentlichen Prüfvorgang. Unser umfassender Prüfservice beinhaltet eine detaillierte Fachberatung, die unsere Kunden und ihre Arbeitsmittel während des gesamten Produktlebenszyklus begleitet. Statt lediglich Produkte zu verkaufen, bieten wir ein ganzheitliches Service-Paket an. Der Prüfservice von MF Faske stellt sicher, dass durch erfahrene Prüfer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Einsatzbereitschaft Ihrer Arbeitsmittel und Geräte gewährleistet wird. Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um individuell zu besprechen, wie wir Sie unterstützen können.
Für eine sichere Durchführung anstehender Prüfungen von Arbeitsmitteln und Geräten ist eine klare Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Produkte, die bei uns erworben werden, können bereits vorab gekennzeichnet und somit direkt in das Prüfverzeichnis aufgenommen werden. Dies führt zu einer Zeitersparnis bei der Verwaltung und Dokumentation des Inbetriebnahmeprozesses.
Unsere herstellerunabhängige, checklistenbasierte Prüfung orientiert sich an Herstellervorgaben, gesetzlichen Vorschriften und kundenspezifischen Prüfkriterien, die auf Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilung basieren. Unsere Prüfer bewerten detailliert jede Checkliste und geben abschließend eine Empfehlung zum Weiterbetrieb ab. Durch aktuelle Checklisten kann eine konstante Prüfungsqualität gewährleistet und die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden.
Für jedes überprüfte Arbeitsmittel und Gerät stellen wir Ihnen ein entsprechendes Prüfzertifikat mit einer Prüfplakette zur Verfügung, um eine rechtssichere Dokumentation sowohl in schriftlicher als auch digitaler Form zu gewährleisten. Im Prüfzertifikat sind Mängel, Schäden und Abweichungen vom Soll-Zustand direkt ersichtlich, was Ihnen ermöglicht, sich effektiv anderen betrieblichen Aufgaben zu widmen.
Möchten Sie eine unverbindliche Beratung, haben Sie Fragen oder sind an einem Angebot interessiert? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.
Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umfassen Werkzeuge, Gegenstände, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die während der Arbeit eingesetzt werden. Dies schließt sowohl alltägliche Gegenstände wie Hämmer oder Leitern als auch umfassende Produktionsstraßen ein. Gemäß §14 der BetrSichV müssen grundsätzlich alle Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden, sofern deren ordnungsgemäßer Zustand für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten relevant ist. Für bestimmte Gruppen von Arbeitsmitteln wird die Prüfungsnotwendigkeit zusätzlich in technischen Regeln oder DGUV-Schriften spezifiziert, wie dies beispielsweise für Hebezeuge, Leitern und Elektrogeräte der Fall ist.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle für Arbeitsmittel variieren in der Regel, da betriebliche Rahmenbedingungen einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Faktoren wie das Alter und der Zustand der Arbeitsmittel, die Häufigkeit ihrer Nutzung sowie die spezifische Arbeitsumgebung beeinflussen diese Festlegung maßgeblich. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Prüfintervalle individuell zu ermitteln und festzulegen. Das Arbeitsschutzregelwerk gibt jedoch Richtlinien für empfohlene Prüfintervalle für bestimmte Arbeitsmittel.
Bei Nichterfüllung der Prüfpflichten können bei einem Arbeitsunfall Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Gesetze und Verordnungen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber kann mit Geldstrafen oder sogar Haft belegt werden. Zudem kann er in versicherungstechnischer Hinsicht zur Verantwortung gezogen werden. Selbst ohne einen tatsächlichen Arbeitsunfall können bei konsequenter Missachtung der Vorschriften Bußgelder drohen.
Die Dokumentation von Prüfungen richtet sich nach dem zu überprüfenden Arbeitsmittel und dem Umfang der Prüfung. Es ist grundlegend, dass die Prüfungsdokumentation eindeutig dem geprüften Objekt zugeordnet werden kann. Darüber hinaus sollte sie klare Informationen zu den geprüften Inhalten/Kriterien sowie Angaben zur durchführenden Person enthalten.
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