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Prüfung von Leitern und Tritte

Die Sicherheit von Leitern und Tritten hat oberste Priorität, da unsachgemäße Nutzung und Defekte zu schweren Arbeitsunfällen führen können. Eine sichere Verwendung erfordert daher regelmäßige Inspektionen.

Unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Tritthocker im Büro oder eine große Stand-Leiter im Lager handelt, sämtliche Leitern und Tritte, die von Mitarbeitern oder Besuchern in öffentlichen oder betrieblichen Einrichtungen genutzt werden können, gelten als Arbeitsmittel. Die Bereitstellung dieser Arbeitsmittel liegt in der Verantwortung des Unternehmens, einschließlich der regelmäßigen Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet sicherzustellen, dass Leitern und Tritte vor unbefugter Nutzung oder Betretung geschützt sind.

ährlich ereignen sich durchschnittlich bis zu 20.000 Leiterunfälle, von denen über 1.000 zu dauerhaften Arbeitsunfähigkeiten führen, einige sogar zum Tod. Um sicher mit Leitern und Tritten zu arbeiten, ist die Unterweisung der Beschäftigten und die jährliche fachkundige Prüfung durch eine "zum Prüfen befähigte Person" unerlässlich.

Kontakt

Anfrage zur Leiterprüfung

Möchten Sie eine unverbindliche Beratung, haben Sie Fragen oder sind an einem Angebot interessiert? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen sowie unsere und AGB, die für jede Datenverarbeitung durch die MF Manfred Faske GmbH & Co. KG gelten.

Was ist die Summe aus 6 und 4?
Gesetzliche Grundlagen

Leitern und Tritte Prüfung nach DGUV Information 208-016

Die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das ArbSchG legt die Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest, während die BetrSichV die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen regelt und sicherstellt, dass alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Falls Leitern und Tritte zu den notwendigen Arbeitsmitteln gehören, müssen sie gemäß den Vorgaben der BetrSichV (§14 BetrSichV und §3 BetrSichV) ebenfalls überprüft werden.

Die DGUV-Richtlinien sowie Empfehlungen, insbesondere die DGUV Vorschriften 208-016, bieten Handlungsanleitungen für den sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln, einschließlich Richtlinien zur Prüfung. Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 sind regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten durch qualifizierte Fachleute erforderlich, basierend auf festgelegten Kriterien für Art, Umfang und Fristen. Zusätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, die Mitarbeiter über den korrekten Umgang mit Leitern und Tritten zu informieren.

Bei der Auswahl von Zugangsmitteln zu erhöhten Arbeitsplätzen sollten verschiedene Faktoren wie Höhenunterschied, Nutzungsdauer, Fluchtmöglichkeiten und Materialtransporte berücksichtigt werden, um zusätzliche Absturzgefahren zu vermeiden.

Häufigkeit

Wie oft müssen Leitern und Tritte überprüft werden?

Gemäß der DGUV 208-016 ist eine Prüfung von Leitern und Tritten mindestens alle 12 Monate erforderlich. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wobei verschiedene Kriterien die genauen Prüffristen festlegen:

  • Benutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung
  • Häufigkeit und Schwere früherer Mängel

In manchen Branchen kann es erforderlich sein, Leiterprüfungen täglich oder wöchentlich durchzuführen, falls der Sachverständige dies als notwendig erachtet.

Prüfperson

Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Überprüfung von Leitern und Tritten ausschließlich befähigten Personen nach TRBS 1203 (Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203) und Sachkundigen vorbehalten, wie in §2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Die Befähigung ergibt sich aus Erfahrung, beruflicher Ausbildung und Tätigkeit im Bereich der Leiter- und Trittprüfung. Eine ordnungsgemäße Bescheinigung zum Zustand von Leitern und Tritten ist nur möglich, wenn diese Anforderungen erfüllt sind. Personen ohne entsprechende Befähigung dürfen keine Leitern und Tritte Prüfung durchführen.

Wer das Prüfen von Leitern und Tritten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig durchführt, handelt ordnungswidrig und kann im schlimmsten Fall strafrechtlich belangt werden.

  • Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im relevanten Bereich
  • Praktische Erfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
  • Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik sowie geltende Regeln und Vorschriften
  • Teilnahme an Prüfungen dieser Arbeitsmittel
Prüfungsüberblick

Was umfasst eine Leiter und Tritte Prüfung?

Regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten erhöhen die Unfallprävention und bieten Unternehmen Schutz gegen Regressforderungen. Die strukturierte Prüfung fokussiert auf:

Bestandsaufnahme

Überprüft welche Arten von Leitern oder Tritten an verschiedenen Standorten im Unternehmen verwendet werden.

Sicht- und Funktionsprüfung

Überprüft den Zustand von Leiter- und Trittbauteilen, einschließlich Verschleiß, Verformung und Beschädigungen; das Vorhandensein sämtlicher Bauteile, Zubehör und Piktogramme; die Intaktheit der Verbindungselemente wie Haken, Bänder und Gelenke

Tipp!

Für mehr Sicherheit sollte die Leiter vor jeder Nutzung von einem Mitarbeiter überprüft werden. Bei Abnutzungen oder Mängeln ist sie sofort außer Betrieb zu nehmen.

Checkliste für Leitern und Tritten

Die Verwendung einer Checkliste zur Prüfung von Leitern und Tritten vereinfacht den Prüfungsprozess. Sie umfasst wichtige Aspekte wie Aufstiegsart, Material, Leiterlänge und Sprossenanzahl. Ebenfalls werden Kriterien wie Stabilität, Tragfähigkeit und Standfestigkeit sowie relevante Daten wie Hersteller, Artikelnummer, Anschaffungsdatum, Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin überprüft.

Abschließend werden die Prüfkriterien dokumentiert und mit einem Prüfsiegel versehen. Alle festgestellten Mängel werden im Protokoll erfasst und müssen umgehend behoben werden.

Nach Reparaturen oder Modifikationen an der Leiter ist es notwendig, dass qualifizierte Personen erneut eine Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die Leiter den Sicherheitsstandards entspricht.

  • Leiterprüfung: Unsere zertifizierten Prüfer führen jährliche Prüfungen von Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 durch.
  • Terminplanung: Wir legen Prüfintervalle fest und benachrichtigen Sie rechtzeitig über die nächste Leiterprüfung.
  • Prüfdokumentation: Erstellung von Prüfbüchern mit allen erforderlichen Dokumentationen in Datei- und Papierformat.
  • Prüfsiegel: Anbringung der Prüfsiegel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
  • Beratung: Wir beraten Sie bei Neuanschaffung von Leitern und Tritten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Welche Leiter und Tritte werden geprüft?

Alle Leitern und Tritte, die Ihren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, müssen gemäß DGUV 208-016 jährlich geprüft werden.Folgende Leitern und Tritte fallen unter diese Regelung:

Anlegeleitern, Schiebeleitern, Mehrzweckleitern (Multifunktionsleiter), Rollleitern, Stehleitern, Stufenstehleitern, Podestleitern, Treppentritte, Teleskopleitern, Leitertritte, Regalleitern, Tritthocker, sowie verwendetes Leiterzubehör.

Reparatur oder Ersatz

Was tun, wenn bei der Leiterprüfung Mängel festgestellt worden sind?

Personen mit ausreichenden handwerklichen Fähigkeiten können geringfügige interne Instandsetzungsarbeiten durchführen, wie beispielsweise das Ersetzen von Sprossen, Stufen oder Leiterfüßen. Dabei ist es wichtig sicherzustellen, dass beschädigte Teile ausschließlich durch solche derselben Art ersetzt werden.

Für umfangreichere Reparaturen und Wartungsarbeiten wird die Beauftragung eines Fachmanns empfohlen, um eine professionelle Instandsetzung sicherzustellen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Reparatur von Leitern durch den Hersteller durchführen zu lassen. Jede durchgeführte Reparatur muss im Kontrollblatt dokumentiert und vermerkt werden. Die Leiter sollte bis zur Reparatur nicht verwendet werden und nach jeder Mängelbehebung von einer zur Prüfung befähigten Person überprüft werden.

Bei erheblichen Schäden durch langjährige Nutzung sollte die Leiter sofort aus dem Sortiment entfernt und vor der Entsorgung an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem Mitarbeiter sie nicht unbeabsichtigt nutzen können.

Häufige Fragen

FAQ

Prüfung von Leitern und Tritten

Die Leiterprüfung nach DGUV ist eine gesetzlich geforderte Prüfung von Leitern und Tritten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um sicherzustellen, dass die Leitern und Tritte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Unternehmen müssen Leitern und Tritte regelmäßig prüfen lassen, um Unfallrisiken bei erhöhten Arbeitspositionen zu minimieren. Die Leiterprüfung DGUV stellt sicher, dass Arbeitsmittel den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und für die jeweiligen Arbeiten in erhöhter Lage geeignet sind. Durch die Prüfung von Stabilität, Tragfähigkeit und Sicherheitseinrichtungen wird größtmöglicher Arbeitsschutz gewährleistet.

Die Verantwortung für die Durchführung der Leiterprüfung nach DGUV liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle Leitern und Tritte regelmäßig und gründlich geprüft werden. Dies umfasst nicht nur die Organisation der Prüfungen, sondern auch die Auswahl geeigneter, befähigter Personen für die Durchführung der Leiterprüfung.

Leitern nach DGUV müssen folgende Kennzeichnungen tragen:

  • Hersteller, Modell und Baujahr
  • Prüfzeichen der DGUV

Diese Informationen müssen gut sichtbar und lesbar sein.

Die Häufigkeit der Prüfungen von Leitern und Tritten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die DGUV empfiehlt eine jährliche Leiterprüfung, bei häufigem oder anspruchsvollem Einsatz (z. B. im Freien oder in feuchten Umgebungen) sollte die Prüfung häufiger erfolgen. Nach Reparaturen oder Modifikationen ist eine erneute Prüfung erforderlich. Regelmäßige Prüfungen helfen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Zusätzlich müssen alle Mitarbeiter, die Leitern oder Tritte nutzen, regelmäßig in der sicheren Handhabung geschult werden. Diese Schulungen können entweder von einem speziell geschulten Mitarbeiter oder einem Fachmann durchgeführt werden.

Die Leiterprüfung nach DGUV darf nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Diese müssen über Kenntnisse, Erfahrungen und eine entsprechende Ausbildung verfügen, um die Prüfungen fachgerecht und sicher durchzuführen.

Im Vorfeld der Bereitstellung und Verwendung von Leitern oder Tritten als Arbeitsplatz oder Zugang zu erhöhten Arbeitsplätzen hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob die notwendigen Leiterprüfungen durchgeführt wurden.

Beispiele für bauliche Gegebenheiten umfassen:

  • Enge Treppenhäuser (Wendeltreppen)
  • Beengte Räume (Toilettenräume)
  • Schmale Regalgänge
  • Zugang zu Dächern/Dachöffnungen

Unzugänglichkeiten für Befahranlagen (Fahrgerüste oder Hubarbeitsbühnen) aufgrund von Treppen, Absätzen oder der Beschaffenheit des Untergrunds

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beschädigte Leitern und Tritte außer Betrieb zu nehmen und so zu lagern, dass ihre Nutzung bis zur sachgemäßen Instandsetzung oder Entsorgung nicht möglich ist.

Instandsetzungsarbeiten von erheblichem Umfang sollten von Fachbetrieben oder dem Hersteller des Aufstiegs durchgeführt werden, darunter fallen beispielsweise das Einbördeln von Sprossen oder Schweißarbeiten.

Bei stark beschädigten Teilen von Schiebe- oder Mehrzweckleitern ist eine fachgerechte Instandsetzung möglicherweise nicht mehr durchführbar. In solchen Fällen kann eine Kürzung der Leiter in Betracht gezogen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die neu eingebauten Leiterfüße sicher befestigt sind.

Ein verbreiteter Mangel ist das Fehlen von Prüfplaketten oder die falsche Beschriftung von Leitern. Dies kann durch das Anbringen einer korrekten Prüfplakette, die das Datum der letzten Prüfung und das nächste Prüfdatum angibt, vermieden werden. Ebenso ist es wichtig, die Leiter korrekt zu beschriften, einschließlich Angaben wie Hersteller, Modellnummer und maximaler Belastung, um falsche Beschriftungen zu verhindern. Das Fehlen von Dokumentationen stellt einen weiteren häufigen Mangel dar. Um dies zu vermeiden, ist die sorgfältige Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen, die die Leiterprüfung belegen, unerlässlich. Durch die Vermeidung dieser Mängel kann sichergestellt werden, dass die Leitern ordnungsgemäß und sicher gemäß den Vorschriften geprüft werden.

Die Dauer einer Leiterprüfung variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die Größe und Anzahl der zu prüfenden Leitern sowie die Verfügbarkeit des Prüfers. In der Regel dauert eine solche Prüfung zwischen 15 Minuten und einer Stunde. Bei umfassenderen Überprüfungen kann der Zeitrahmen auch darüber liegen.

Die Dokumentation der Leiterprüfung DGUV ist wichtig, um nachzuweisen, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Dokumentation sollte folgende relevante Informationen enthalten:

  • Datum der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • Zustand der Leiter vor und nach der Prüfung
  • Eventuelle Mängel und Reparaturen
  • Bescheinigung über die bestandene Prüfung

Die Dokumentation muss jederzeit zugänglich und aktuell sein, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Aufbewahrungsfrist für Leiterprüfungsprotokolle nach DGUV beträgt grundsätzlich mindestens bis zur nächsten Prüfung. Diese Frist kann je nach Art der Leiter und Häufigkeit der Prüfungen variieren. Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass die Protokolle ordnungsgemäß aufbewahrt werden. So kann im Falle einer Prüfung oder eines Unfalls nachgewiesen werden, dass die Leiterprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wenn eine Leiterprüfung nicht durchgeführt wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Unfälle durch unsichere Leitern
  • Rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber
  • Fahrlässigkeit kann zu hohen Geldstrafen führen
  • Versicherungen können im Schadensfall die Zahlung verweigern

Daher ist es wichtig, die Leiterprüfung regelmäßig durchzuführen und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Verwendung von Leitern und Tritten

Bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten mit dem dazugehörigen Zubehör sind für den Unternehmer mehrere wichtige Überlegungen zu berücksichtigen. Die Auswahl von Leitern und Tritten sollte anhand verschiedener Kriterien erfolgen, darunter:

  • Die spezifische Arbeitsaufgabe
  • Die angewendete Arbeitsweise auf Leitern, wie beispielsweise das Verbot des Übersteigens bei Stehleitern
  • Ergonomische Bedingungen, besonders im Hinblick auf Arbeiten über Kopfhöhe
  • Die Entscheidung zwischen Sprossen- oder Stufenleitern abhängig von der Nutzungsdauer
  • Die zulässige Traglast der Leitern und Tritte
  • Die Beschaffenheit des Untergrunds, wie glatt, nachgiebig oder uneben

Die Nutzung von Leitern birgt erfahrungsgemäß höhere Gefahren als der Einsatz anderer Arbeitsmittel. Jeder Mitarbeiter, der Leitern und Tritte verwendet, ist verpflichtet, zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz beizutragen.

Die Verhaltensregeln für den Einsatz von tragbaren Leitern sind zusätzlich in der auf der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung durch Piktogramme dargestellt.

Grundregeln

  • Sichtkontrolle: Überprüfen Sie vor der Nutzung, ob Sprossen, Holme, Füße und Sicherungsteile in einwandfreiem Zustand sind.
  • Betriebsanweisung: Beachten Sie die Betriebsanweisungen auf der Leiter.
  • Standfestigkeit: Stellen Sie die Leiter auf einen festen, trockenen und ebenen Untergrund. Achten Sie darauf, dass Ihre Schuhe sauber und rutschfest sind. Vermeiden Sie es, sich seitlich von der Leiter herauszulehnen.
  • Nutzung: Verwenden Sie Leitern nicht als Dauerarbeitsplatz.
  • Transport: Auf der Leiter dürfen keine gefährlichen Stoffe oder Geräte getragen werden.
  • Überlastung vermeiden: Die Leiter nicht überlasten und sicherstellen, dass sie nur von einer Person gleichzeitig genutzt wird.

Um die Sicherheit beim Leiteraufstieg zu erhöhen, sind folgende Punkte wichtig:

  • Regelmäßige Überprüfung: Leitern regelmäßig auf Stabilität und Funktionsfähigkeit überprüfen.
  • Rutschfeste Schuhe: Geeignete Schuhe mit rutschfesten Sohlen tragen.
  • Angemessene Kleidung: Trage geeignete Kleidung und vermeide schwere Lasten auf der Leiter.
  • Richtige Handhabung: Kenntnisse über die richtige Handhabung der Leiter und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sind entscheidend.
  • Leiterprüfung DGUV: Regelmäßige Leiterprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 208-016 durchführen, um Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Richtige Aufstellung: Die Leiter auf einer ebenen, stabilen Fläche aufstellen.
  • Winkel beachten: Achte darauf, dass die Leiter nicht zu steil aufgestellt wird und eine ausreichende Überlappung der Leiterteile vorhanden ist.

Eine Stehleiter darf nicht als Anlegeleiter verwendet werden. Die Spreizsicherungen müssen eingerastet sein, und bei textilen oder kettenbasierten Spreizsicherungen müssen sie vollständig gespannt sein. Außerdem dürfen die obersten beiden Stufen ohne Haltegriffe nicht betreten werden, da sie nur zur Unterstützung der Knie dienen.

Der optimale Anlegewinkel für eine Anlegeleiter liegt zwischen 65° und 75°. Anlegeleitern können leicht verrutschen, weshalb sie nur an stabilen Flächen angelegt werden sollten. Bei weichem Untergrund wie Erde oder Gras müssen sie mit Stahlspitzen gesichert werden.  Die obersten drei Stufen oder Sprossen dürfen nicht betreten werden.

Bei Leitern ab einer Höhe von drei Metern ist eine Fußverbreiterung erforderlich, um ein seitliches Kippen zu verhindern.

Wenn Mehrzweckleitern/Multifunktionsleiter als Stehleiter mit einer aufgesetzten Schiebeleiter verwendet werden, dürfen die obersten vier Stufen nicht betreten werden.

Ab einer Standhöhe von zwei Metern gelten bereits Einschränkungen: Mitarbeiter dürfen höchstens zwei Stunden pro Schicht arbeiten.

Bei einer Standhöhe von fünf Metern ist die Arbeit von Leitern aus vollständig verboten. Leitern dürfen über einen Höhenunterschied von fünf Metern hinaus nur genutzt werden, wenn sie selten verwendet werden, zum Beispiel als Zu- und Abgang zum Arbeitsplatz.

Bei der Lagerung von Leitern sind folgende Punkte wichtig:

  • Trockener, sicherer Ort: Leitern sollten an einem trockenen Ort gelagert werden, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
  • Vermeidung von Unfällen: Leitern nicht in der Nähe von stark frequentierten Bereichen oder Durchgängen lagern.
  • Aufrechte Position: Leitern in aufrechter Position lagern, um Verformungen zu verhindern.
  • Regelmäßige Überprüfung: Bei längerer Lagerung regelmäßig auf Schäden überprüfen und gegebenenfalls reparieren lassen.
  • Leiterprüfung: Eine regelmäßige Prüfung gemäß DGUV-Vorschrift 208-016 ist unerlässlich, um die Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Leiter zu gewährleisten.

Tritte haben eine maximale Standhöhe von einem Meter, was eine Arbeitshöhe von etwa 2,5 Metern ermöglicht. Sie sind besonders praktisch für Arbeiten in niedrigen Höhen, wie in Geschäften oder Büros.

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