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PSAgA Prüfung

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist entscheidend für sicheres Arbeiten in der Höhe. Gemäß der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten müssen Komponenten wie Auffanggurt, Verbindungsmittel und Helm regelmäßig überprüft werden.

Die Prüfung und Dokumentation sollten in der Regel gemäß den Herstellerangaben mindestens einmal jährlich erfolgen.

Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und übernehmen auch die PSAgA Prüfung. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin!

Kontakt

Anfrage zur Prüfung von PSAgA

Möchten Sie eine unverbindliche Beratung, haben Sie Fragen oder sind an einem Angebot interessiert? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen sowie unsere und AGB, die für jede Datenverarbeitung durch die MF Manfred Faske GmbH & Co. KG gelten.

Bitte rechnen Sie 6 plus 2.
Gesetzliche Grundlagen

PSAgA Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 und DGUV 112-198/ 112-199

Gemäß den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der Berufsgenossenschaft (DGUV Regel 112-198/112-199 - Industrie) unterliegt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) der regelmäßigen Prüfung und Dokumentationspflicht.

Häufigkeit

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?

Die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, insbesondere der DGUV Regel 112-198 (Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und BGR 199 (Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen), verbindlich vorgeschrieben. Vor jeder Anwendung sollte der Träger die PSAgA durch eine Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion überprüfen. Zusätzlich ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die persönliche Absturzsicherung mindestens alle 12 Monate von einem qualifizierten Sachverständigen überprüfen zu lassen und diese Überprüfung zu dokumentieren.

Prüfperson

Wer darf PSAgA prüfen?

Eine PSAgA Prüfung nach DGUV 312-906 darf ausschließlich von einem qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Als qualifiziert gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Weiterbildung oder Erfahrung befähigt sind, die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu überprüfen. Sie müssen mit staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk, sowie Technikstandards und Normen vertraut sein. Die Bescheinigung über die Qualifikation verweist gegebenenfalls auf spezifische Produktgruppen. Herstellerspezifische Ausrüstungen erfordern zusätzlich eine Autorisierung oder besondere Qualifizierung gemäß DGUV Regel 112-198.

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass gemäß der DGUV Regel 112-198 eine jährliche Unterweisung der Anwender sowie eine jährliche Prüfung der PSAgA gesetzlich verpflichtend sind.

Prüfungsüberblick

Was überprüfen wir bei einer PSAgA Prüfung?

Unsere zertifizierten Mitarbeiter gemäß DGUV 312-906 prüfen herstellerunabhängig alle Arten von PSAgA. Die Überprüfung der PSAgA umfasst die folgenden Schritte:

  • Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen
  • Funktionsprüfung
  • Überprüfung der Gültigkeitsdauer

Die Überprüfungen werden unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen und betrieblichen Umstände von unserem Sachkundigen durchgeführt und sorgfältig dokumentiert.

Folgende PSA gegen Absturz werden von uns geprüft:

  • Auffanggurte EN 361, Haltegurte EN 358, Sitzgurte EN 813, Rettungsgurte EN 1497 & Steigschutzgurte
  • Helme EN 397
  • Verbindungsmittel EN 354 & Verbindungselemente EN 362 (z.B. Karabiner EN 12275, Maillons)
  • Falldämpfer EN 355, Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen EN 795, Höhensicherungsgeräte EN 360, Abseilgeräte EN 341, Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung EN 353-1, Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung DIN EN 353-2
  • Bandschlingen und Rundschlingen EN 566, Seilklemmen EN 567, Kernmantelseile mit geringer Dehnung EN 1891, Dynamische Bergseile EN 892

Nach erfolgreicher jährlicher Überprüfung durch unseren Sachkundigen erhältst du einen Beleg, der für die weitere Verwendung deiner Ausrüstung unerlässlich ist. Zudem kümmern wir uns in Kooperation mit den entsprechenden Herstellern um notwendige Reparaturen, den Austausch von Geräten und die Beschaffung von Ersatzteilen. Sie müssen sich um nichts weiter sorgen.

PSAgA Prüfmöglichkeiten

Vor-Ort-Prüfung: Wir überprüfen die PSA gegen Absturz vor Ort in Ihrem Betrieb.

Abholservice: Wir holen die PSAgA bei Ihnen ab und liefern sie sofort nach der Prüfung zurück.

Versandservice: Senden Sie uns die PSAgA per Paket zu, und wir schicken sie direkt nach der Prüfung auf dem gleichen Versandweg zurück.

Prüfleistungen

Kosteneinsparung

Diese zu prüfenden Komponenten dürfen Nicht mehr eingesedet werden!

  • Unleserliche oder fehlende Labels/Etiketten (z.B. an Seilen, Bandschlingen, Falldämpfern).
  • Fehlende Hersteller-Seriennummer oder individuelle Seriennummer (z.B. an Karabinern, Rollen).
  • Kennzeichnung von textilen Ausrüstungsgegenständen (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helmen mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding).
  • Verunreinigung von textilen Ausrüstungsgegenständen (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helmen durch Stoffe wie Bitumen, Teer oder Farbe.
  • (An-)gerissene bzw. beschädigte textilen Ausrüstungsgegenständen z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder)
  • Überschreitung der maximalen Benutzungsdauer und Lebensdauer laut Herstellerangaben.
  • Helme mit nicht vom Hersteller freigegebenen Aufklebern.

Ist Ihr zu prüfender Gegenstand von einem Ausschlusskriterium betroffen, sollten Sie diesen NICHT zur Reparatur einschicken. Diese Gegenstände sind nicht reparabel.

Häufige Fragen

FAQ

Die Nutzungsdauer von PSAgA, einschließlich Gurten und Verbindungsmitteln, ist durch die natürliche Alterung bedingt, die von Faktoren wie ultravioletter Strahlung und Umwelteinflüssen abhängt. Daher gibt es keine unbegrenzte Nutzungsdauer. Die spezifischen Zeiträume sind wie folgt festgelegt:

  • Auffang- / Haltegurt: 6 bis 8 Jahre

  • Verbindungsmittel (Seile / Bänder): 4 bis 6 Jahre

Es ist zu beachten, dass die vom Hersteller festgelegte Haltbarkeitsdauer variieren kann.

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