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PSAgA Schulung nach DGUV Regeln 112-198/199

Praxisnahe PSAgA Wiederholungsunterweisung für Personen mit Erstunterweisung in Vechta und dem westlichen Niedersachsen.

129,99 p.P. zzgl. MwSt.
Nächster Termin: Freitag, 20.03.2026

Seminarübersicht

Schulung zur Anwendung von PSA gegen Absturz – Wiederholungsunterweisung

Diese Schulung vermittelt Ihnen die korrekte Nutzung der PSAgA, um Risiken zu minimieren und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Teilnehmer erhalten fundierte Kenntnisse zu Vorschriften, Sturzphysik, Rettungssystemen und der sachgemäßen Anwendung der Ausrüstung. Nach erfolgreicher Teilnahme qualifizieren Sie sich für die sichere Ausführung von Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen gemäß DGUV-Regel 112-198.

Inhalte

Theoretischer Teil

  • Gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Rechtsgrundlage im Bereich PSAgA und Arbeitsschutz
  • Sturzphysik (auf den Körper einwirkende Kräfte, Sturzfaktor)
  • Bauarten von Halte,- Auffang- und Rettungssystemen
  • Bestimmungsgemäße Benutzung und sichere Handhabung
  • Lagerung, Wartung und Pflege der PSAgA
  • Allgemeine Gafahren durch falschen Umgang, sowie Grundlagen der Sicherungstheorie
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallmaßnahmen in Bezug auf Hängetrauma und Sekundärverletzungen
  • Rettungsmöglichkeiten/-systeme

Praktischer Teil

  • Nutzerkontrolle der Ausrüstung vor Gebrauch
  • Bestimmungsgemäße Auswahl und Anpassung, sowie korrektes Anlegen von Auffanggurten
  • Anwendung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
  • Hängeversuch

Ziel und Zweck

Die Schulung verfolgt das Ziel, dass alle Teilnehmer:

  • Gefährdungen durch Absturz erkennen können,
  • geltende Sicherheitsregeln sicher anwenden,
  • die passende Ausrüstung auswählen und richtig einsetzen,
  • im Ernstfall angemessen und schnell reagieren.

Nutzen

  • Beitrag zur Arbeitssicherheit beim Einsatz von Fremdfirmen
  • Erwerb fundierter Kenntnisse zur effektiven Koordination von Fremdfirmen
  • Bewusstsein für typische Gefährdungen und notwendigen Abstimmungsbedarf
  • Klarer Überblick über Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Fremdfirmenkoordinatoren
  • Verständnis für verschiedene Vertragsarten und deren Bedeutung in der Praxis
  • Vermittlung von praxiserprobten Lösungsansätzen und realitätsnahen Beispielen

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Monteure, Gutachter und alle Personen, die entweder gelegentlich oder regelmäßig

  • mit PSAgA arbeiten
  • in erhöhten Arbeitsbereichen tätig sind
  • oder in Bereichen arbeiten, die ein Absturzrisiko mit sich bringen.

Besonders geeignet ist es für Teams und kleine Gruppen, um das Vertrauen in die tägliche Arbeit zu festigen.

Hervorzuheben ist, dass es sich bei diesem Seminar um eine Wiederholungsunterweisung handelt. Teilnahmeberechtigt sind daher ausschließlich Personen, die bereits eine Erstunterweisung absolviert haben.

Zielgruppe Schulungspflicht Beispiele für Tätigkeiten
Dachdecker / Zimmerer 🟢 Ja Arbeiten auf Steildächern, Flachdachkanten, Montage von Dachbauteilen
Gerüstbauer 🟢 Ja Auf-, Um-, Abbau von Gerüsten
Monteure im Stahl- und Hallenbau 🟢 Ja Trägermontage, Arbeiten in großer Höhe
Industriekletterer 🟢 Ja Seilunterstützte Arbeiten, Fassadeninspektionen
Elektriker auf Masten / PV-Monteure 🟢 Ja Arbeiten auf Strommasten, PV-Dachanlagen
Windkrafttechniker 🟢 Ja Arbeiten in Nacellen, Aufstiege, Rettung
Lagermitarbeiter mit Hubarbeitsbühnen 🟢 Ja Arbeiten mit HAB, Reparaturen in Höhe
Bauarbeiter allgemein (über 2 m) 🟢 Ja Schalung, Kantenarbeiten ohne Geländer
Techniker im Anlagenbau 🟢 Ja Arbeiten auf Krananlagen, Rohrbrücken
Event-/Bühnenbauer (Rigger) 🟢 Ja Kletterarbeiten im Baum
Büropersonal ❌ Nein Büroarbeit, normale Laufwege
Handwerker ohne Höhenarbeiten ❌ Nein Sanitär, Bodenlegen
Lagermitarbeiter ohne Höhenzugänge ❌ Nein Kommissionieren am Boden
Fahrer / Kurierdienst ❌ Nein Be- und Entladen am Boden
Produktionsmitarbeiter ❌ Nein Maschinenbedienung am Boden
Reinigungskräfte (unter 2 m) ❌ Nein Boden- und Standardreinigung

Dauer

1/2 Tag, 8:30 - ca. 12:30 Uhr, Empfang 8:15 Uhr

Min. Teilnehmerzahl

10

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausgezeichnete körperliche und geistige Verfassung für die praktischen Übungen (Faske empfiehlt eine G41-Untersuchung.)
  • Das Seminar wird bei einer Teilnehmerzahl von unter 10 Personen abgesagt.

Rechtliche Grundlagen

  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von PSAgA“
  • DGUV Regel 212-515
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Schulungsnachweis

Teilnahmebescheinigung

Wichtige Hinweise

Eine Wiederholungsunterweisung ist alle 12 Monate erforderlich.

Kontakt:
MF Manfred Faske GmbH & Co. KG
Am Südfeld 24, 49377 Vechta
04441 / 97 33 39 0
akademie@mf-faske.de

Offene Termine

Datum Kursbezeichnung Preis
20.03.2026 Schulung zur Anwendung von PSA gegen Absturz

129,99

p.P. Nettopreis (zzgl. MwSt.)
154,69€ p.P. Bruttopreis (inkl. MwSt.)

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Häufige Fragen

FAQ

Die gewerblichen Unfallversicherer fordern nach DGUV Regel 112-198 eine Unterweisung im Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Zusätzlich empfiehlt die DGUV Regel 112-199 ein Rettungstraining aus Höhen und Tiefen. Nur eine korrekt angewendete Ausrüstung verhindert Abstürze oder mindert deren Folgen. Moderne Technik allein reicht nicht – entscheidend ist der richtige Umgang.

Eine PSAgA-Schulung ist eine spezialisierte Ausbildung zum sicheren Umgang mit Absturzsicherungssystemen wie Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Höhensicherungsgeräten und Anschlagpunkten. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, Risiken zu erkennen und Absturzschutz fachgerecht einzusetzen.

Alle, die Tätigkeiten mit Absturzgefahr (> 2 m) ausführen, z. B.: Dachdecker, Gerüstbauer, Industriekletterer, Windkrafttechniker, Instandhaltung, Monteure, Lager- und Wartungspersonal, Mitarbeiter in Industrieanlagen, Silos, Kraft- und Zementwerken, Hochregallagern u. v. m. Nicht erforderlich ist sie z.B. für reines Büropersonal.

Mindestens einmal jährlich.
Außerdem bei:

  • Änderungen der Arbeitsbedingungen,
  • neuen oder anderen PSAgA-Systemen,
  • längeren Tätigkeitsunterbrechungen.

Ohne Unterweisung drohen:

  • schwere Unfälle bis hin zu Todesfällen,
  • Bußgelder und Haftungsprobleme,
  • Stillstand oder Ausfall von Arbeitsabläufen,
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (ArbSchG, DGUV).

Arbeiten in Absturzhöhe sind ohne Nachweis nicht zulässig.

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