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Beschädigte Regale und Regalanlagen in einem Lager stellen ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Mitarbeiter dar. Wenn durch Unachtsamkeit beim Gabelstaplerfahren Stützpfeiler beschädigt werden, oder wenn Gegenstände falsch eingelagert sind und dadurch die Träger und Regalböden überlastet, verbogen oder sogar gebrochen werden, können solche Beschädigungen schnell passieren und die Statik der Regalanlage massiv beeinflussen. Auch Risse, die durch unsachgemäße Reparaturen oder Materialermüdung entstehen, oder eine unsachgemäße Regalmontage können gefährlich sein.
Werden bei einer Regalprüfung entsprechende Mängel oder Beschädigungen entdeckt, so sollten diese so schnell es geht beseitigt werden. Eine Regalinstandsetzung oder Regalreparatur ist dabei eine nachhaltige Lösung, die oft kostengünstiger und zeitsparender als ein Austausch ist und meistens auch während des laufenden Betriebs durchgeführt werden kann, da für eine Regalinstandsetzung z.B. nicht der komplette Ständer demontiert und ausgetauscht werden muss. Bei einer Regalreparatur kommen sorgfältig geprüfte Materialien zum Einsatz, die die Sicherheit und Funktion der Regale wieder herstellen. So wird innerhalb kürzester Zeit wieder ein sicheres Arbeiten und ein reibungsloser Arbeitsablauf im Lager ermöglicht. Als Fachbetrieb sorgen wir dafür, dass sämtliche Reparaturen an ortsfesten Regalen und Lagereinrichtungen gemäß Regal-Prüfpflicht DIN EN15635 und auf Grundlage der BetrSichV durchgeführt werden.
Regalmontage
Montage von Regalsystemen
Prüfung von Regalen
nach DIN EN 15635
Anfrage zur Regalreparatur & Regalinstandsetzung
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Regelung der Instandhaltung und Reparatur von Regalsystemen durch die BetrSichV und nach DIN EN 15635
Geregelt wird die Regalreparatur & Regalinstandsetzung urch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN EN 15635.
Die BetrSichV schreibt vor, dass Regalsysteme regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen.
Die DIN EN 15635 legt spezifische Anforderungen an die Konstruktion, den Aufbau und die Unterhaltung von Regalsystemen fest. Bei der Reparatur von Regalsystemen muss diese Norm beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Des weiteren werden in den Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) die Anforderungen der BetrSichV konkretisiert. Sie definiert die Anforderungen an Personen, die Prüfungen und Reparaturen durchführen dürfen. Eine befähigte Person muss über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit Regalsystemen, und Kenntnisse über relevante Normen und Vorschriften verfügen. In den TBRS wird vorgegeben, wie und in welchen Intervallen Prüfungen erfolgen müssen und das nach einer Reparatur eine außerplanmäßige Prüfung notwendig ist.
Ergänzend dazu sollten Vorschriften und Regeln beachtet werden, welche die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) liefert.
Neben der Einhaltung der Gesetze und Normen gibt es konkrete organisatorische Pflichten des Arbeitgebers:
- Gefährdungsbeurteilung: - Muss dokumentiert sein. -Bezieht auch die Reparaturprozesse und mögliche Gefährdungen mit ein.
- Dokumentation: -Alle Inspektionen, Schäden, Maßnahmen und Reparaturen müssen schriftlich festgehalten werden. -Bei Unfällen oder Kontrollen durch Aufsichtsbehörden dient diese Dokumentation als Nachweis.
- Schulung und Unterweisung: -Mitarbeiter, die Regale be- oder entladen, warten oder kontrollieren, müssen regelmäßig unterwiesen werden. -Schulungsnachweise sollten ebenfalls dokumentiert werden.
Wie oft müssen die Regalsysteme überprüft werden, und wer darf eine Überprüfung durchführen?
Es sollte eine wöchentliche Sichtkontrolle durch eine unterwiesene Person im Betrieb (z.B. Lagerleiter) durchgeführt werden.
Einmal im Jahr muss eine Inspektion durch eine externe oder interne befähigte Fachkraft durchgeführt werden.
Die DIN EN 15635 legt detaillierte Anforderungen an die Konstruktion und die Wartung von Regalsystemen fest. Die Sicherheitsprüfung von Lagereinrichtungen, einschließlich Regalsystemen muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden und dient dazu, Schäden zu erkennen und zu beheben.
Wöchentliche Regalinspektion
Die wöchentliche Regalinspektion, auch als wöchentliche Sichtkontrolle bezeichnet, zielt darauf ab, mögliche Schäden am Regal durch Be- oder Entladevorgänge zu identifizieren. Dabei wird nicht nur das äußere Erscheinungsbild überprüft, sondern auch die ordnungsgemäße Lagerung der Güter wird in die Inspektion einbezogen. Eine zulässige Güterlagerung setzt voraus, dass das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter entspricht. Zusätzlich unterliegen auch Ladungsträger und Paletten einer Kontrolle während dieser Prüfung.
Jährliche Regalprüfung
Die Experteninspektion, vorgeschrieben durch die BetrSichV und DIN EN 15635, ist deutlich umfassender als die wöchentliche Regalinspektion und erfordert die Anwesenheit meist einer externen, qualifizierten Fachperson.
Die sorgfältige Dokumentation sowohl der wöchentlichen Inspektionen als auch der jährlichen Regalprüfungen ist essenziell, um den Anforderungen der DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV 108-007 / BGR 234) zu genügen. Die Prüfkriterien für die wöchentliche und jährliche Regalprüfung sind im Grunde genommen identisch, wobei lediglich der Prüfumfang der Sichtprüfung im Vergleich zur jährlichen Inspektion reduziert werden kann.
Was ist, wenn bei der Überprüfung der Regalsysteme Schäden festgestellt werden?
Wenn bei der Sichtkontrolle Schäden oder Mängel entdeckt werden, ist es notwendig, eine Einteilung in verschiedene Gefahrenstufen vorzunehmen. Die Beurteilung von Schäden an Regalanlagen erfolgt gemäß den Standards der DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007), welche in die Stufen Grün, Orange und Rot unterteilt sind. Hierbei geben die festgelegten Grenzwerte die Dringlichkeit für erforderliche Maßnahmen vor.
Geringfügige Schäden oder Mängel, die eine Überwachung erfordern. Die betroffenen Bauteile müssen dennoch gekennzeichnet werden.
Gefährliche Beschädigung, die jedoch nicht sofortiges Eingreifen erfordert. Nach Entladung des betroffenen Regals müssen die Schäden jedoch vor der Wiederaufnahme des Betriebs behoben werden.
Sehr schwere Schäden, das Regal muss umgehend entlastet und abgesperrt werden und darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Schäden repariert oder das Regal ersetzt wurde.
Sämtliche durchgeführte Reparaturen müssen protokolliert werden. Nach einer Regalreparatur ist zudem ein schriftlicher Nachweis zur Standsicherheit zu erstellen und zu dokumentieren.
Kann ich das Regal selbst reparieren?
Reparaturen Manipulationen, Eigenumbauten oder Improvisationen an Regalen durch unbefähigte Personen sind verboten und gefährden die Betriebssicherheit. Erforderliche Reparaturen müssen unverzüglich durch eine befähigte Fachkraft durchgeführt werden.
Die DIN EN 15635 legt detaillierte Anforderungen an die Konstruktion und die Wartung von Regalsystemen fest. Bei der Reparatur oder Instandsetzung von Regalsystemen muss diese Norm unbedingt beachtet werden, um sicherzustellen, dass Statik und Struktur in Ordnung sind und die Tragfähigkeit des Regals mindestens so gut ist wie im Neuzustand.