Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
Anschlageinrichtungen (AE) nach DIN EN 795 sind Bestandteile eines Systems zur persönlichen Absturzsicherung, das mindestens einen Anschlagpunkt bietet, an dem sich Personen sichern können. Sie leiten den Fangstoß in die vom Anwender gewählte Anschlagmöglichkeit (wie Bauwerk oder Einrichtung) weiter. Diese Einrichtungen sind häufig dauerhaft mit dem Gebäude, etwa einem Flach- oder Steildach verbunden.

Anschlageinrichtungen können in Kombination mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) entweder als präventive Rückhaltesysteme gestaltet sein, die Stürzen vorbeugen, oder als Auffangsysteme, die im Falle eines Sturzes Schutz bieten. Darüber hinaus gibt es mobile Anschlageinrichtungen, die vorübergehend an verschiedenen Arbeitsorten installiert werden können und flexible Sicherheit bieten, insbesondere bei Arbeiten an wechselnden Einsatzorten.

Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
Die DIN EN 795 definiert verschiedene Arten von Anschlageinrichtungen, die den spezifischen Anforderungen von Arbeit, Konstruktion und Branche gerecht werden. Diese umfassen:
Vertikale Sicherungssysteme nach DIN EN 353
Ein vertikales Steigschutzsystem wird für den gesicherten Auf- und Abstieg, beispielsweise an Steigleitern, verwendet. Der Benutzer ist über die gesamte Höhe des Systems geschützt, ohne die Verbindung auf dem Weg trennen zu müssen. Es gibt zwei Varianten des vertikalen Steigschutzsystems: Seilsysteme und Schienensysteme. Bei beiden Systemen wird die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an den Steigschutzläufer angehängt, der entlang des Systems gleitet. Im Falle eines Sturzes blockiert dieser Läufer automatisch, indem er am Seil oder an der Schiene verhaftet.
Mitlaufende Auffanggeräte können entweder eine bewegliche oder feste Führung haben: