Verbindungsmittel
Verbindungsmittel nach DIN EN 354
Verbindungsmittel gemäß der Norm EN 354 sind wesentliche Bestandteile von Absturzsicherungssystemen. Sie stellen eine flexible Verbindung zwischen einer Körperhaltevorrichtung und einer Anschlageinrichtung her.
Um den enormen Kräften standzuhalten, die beim Auffangen einer abstürzenden Person auftreten, müssen diese Verbindungsmittel äußerst strapazierfähig und robust sein. Häufig verwendete Materialien sind Kernmantelseile, Drahtseile, Chemiefaserseile, Stahlseile, Bänder, Ketten und Kunstfasern.
DIN Normen von Verbindungsmitteln
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung nach DIN EN 353
Mitlaufende Auffanggeräte gemäß DIN EN 353 laufen frei an einer flexiblen Führung mit, die am Ende eine Sicherung besitzt, um am Ende der Führung ein Hinausgleiten zu verhindern. Bei einer schnellen und plötzlichen Bewegung blockiert das Auffanggerät sofort und fängt einen Absturz direkt ab. Einige dieser Geräte sind mit einem integrierten Bandfalldämpfer ausgestattet, um die auf die abstürzende Person wirkenden Kräfte weiter zu reduzieren.
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Falldämpfer nach DIN EN 355
Die Prüfung von Falldämpfern erfolgt gemäß DIN EN 355. Es gibt zwei Haupttypen von Falldämpfern: Aufreißfalldämpfer und Reibfalldämpfer. Reibfalldämpfer, die über Reibung/Seilbremsen funktionieren, sind für den Einsatz bei Nässe oder in schmutzigen Umgebungen ungeeignet, da ihre falldämpfende Wirkung beeinträchtigt wird. Aufreißfalldämpfer, auch als Bandfalldämpfer bekannt, nutzen die entstehende Energie zum Aufreißen und sind daher auch bei Nässe und Schmutz voll funktionsfähig.
Verbindungsmittel nach DIN EN 358
Verbindungsmittel nach DIN EN 358, die keine Falldämpfung besitzen, dürfen nicht für Auffangzwecke verwendet werden. Sie sind ausschließlich für Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssysteme bestimmt. Verbindungsmittel nach DIN EN 358 können ebenfalls längenverstellbar sein.
Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360
Höhensicherungsgeräte werden gemäß der DIN EN 360 geprüft. Diese Geräte enthalten ein Verbindungsmittel, das ähnlich wie ein Autogurt funktioniert: Bei normalen Bewegungen bleibt das System frei beweglich, aber bei abrupten Bewegungen blockiert ein Bremssystem und verhindert so einen Absturz.
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Eigenschaften von Verbindungsmitteln
Verbindungsmittel müssen mindestens zwei Endverbindungen haben: eine für die Verbindung mit dem Auffanggurt und die andere für die Befestigung an der Anschlageinrichtung. Diese Verbindungen werden in der Regel durch ein Verbindungselement nach DIN EN 362, wie selbstverriegelnden oder manuell verriegelbaren Karabinerhaken und Rohrhaken, hergestellt.
Verbindungsmittel können entweder eine feste Länge haben oder in der Länge verstellbar sein.
Verbindungsmittel in Auffangsystemen müssen sie mit Falldämpfern oder energieabsorbierenden Eigenschaften ausgestattet sein, um die Fallkräfte zu minimieren.
Die gesamte Länge des Verbindungsmittels, einschließlich Falldämpfer, Endverbindungen und Verbindungselementen nach DIN EN 354/355 und EN 358, darf maximal 2 Meter betragen.
Varianten von Verbindungsmitteln
Y-Verbindungsmittel
Y-Verbindungsmittel besitzen insgesamt drei Endverbindungen. Eine Endverbindung dient zur Befestigung am Auffanggurt, wobei sich ein gegebenenfalls integrierter Falldämpfer an diesem Ende befindet. Die anderen beiden Endverbindungen sind für die Befestigung an der Anschlageinrichtung vorgesehen. Dies ermöglicht das Umhängen des Verbindungsmittels in-nerhalb des absturzgefährdeten Bereichs, beispielsweise bei nicht überfahrbaren Seilsiche-rungssystemen oder bei Einzelanschlagpunkten, ohne die Sicherung zu unterbrechen. Mindes-tens eine Endverbindung bleibt dabei stets mit der Anschlageinrichtung verbunden.
Das Y-Verbindungsmittel kann auch verwendet werden, um sich beim Aufstieg an einer Lei-ter ohne Steigschutz zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die ungenutzte Endverbin-dung niemals mit tragenden Teilen des Auffanggurtes verbunden wird, da dies den Falldämp-fer außer Funktion setzen würde.
Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen
Für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen gibt es spezielle Verbindungsmittel, die neben den An-forderungen der EN 354 auch die zusätzlichen Kriterien der DIN 19427 erfüllen. Diese Ver-bindungsmittel verfügen über eine Längeneinstellvorrichtung und dürfen inklusive Bandfall-dämpfer und Verbindungselementen eine maximale Gesamtlänge von 1,8 m nicht überschrei-ten.
Um ein solches Verbindungsmittel nutzen zu können, muss die Hubarbeitsbühne über einen Anschlagpunkt für die Verwendung als Auffangsystem verfügen. Dieser Anschlagpunkt muss mindestens 35 cm unterhalb des Geländerholms liegen. Zudem ist darauf zu achten, dass das Verbindungselement am Anschlagpunkt frei beweglich ist und im Falle eines Sturzes keiner Quer- oder Kantenbeanspruchung ausgesetzt ist. Um ein Herausschleudern zu verhindern, sollte das Verbindungsmittel stets auf die kürzeste Länge zwischen Anschlagpunkt und Auf-fangöse am Auffanggurt eingestellt werden.